Am 30. April ist der erste Abschlag auf die Wasser- und Abwassergebühren fällig. Die Gemeinde Kressbronn a. B. bittet um Beachtung, dass dazu keine gesonderte Zahlungsaufforderung verschickt wird. Die Höhe des Abschlages kann dem Wasser- und Abwassergebührenbescheid 2021 entnommen werden.
Pressemitteilung vom 22.04.2022
